Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2.1 Wir schließen im Rahmen unseres Online Shops Verträge nur mit
Unternehmern, also solchen natürlichen oder juristischen Personen, oder
rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit handeln. Der Kunde versichert als Unternehmer zu kaufen.
2.2 Zur Nutzung des Shops ist eine Registrierung erforderlich. Nach
abgeschlossener Registrierung erhält der Kunde die Zugangsdaten,
bestehend aus Benutzername und Passwort.
2.3. Der Kunde verpflichtet
sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und, soweit zur
Registrierung erforderlich, vollständige Angaben zu machen und diese
Daten stets aktuell zu halten. Sind oder werden Registrierungsdaten im
Verlauf der Vertragslaufzeit unrichtig, wird uns der Kunde unverzüglich
über die Änderung schriftlich oder telefonisch informieren. Die Nutzung
des Online-Shops ist ausschließlich für eigene gewerbliche Zwecke des
Kunden zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass Informationen aus unserem
Shop gewerblichen Dritten nicht zur Kenntnis gelangen. Dies betrifft
insbesondere Bilder, Preise, Produktinformationen,
Produktspezifikationen und Konzepte. Der Kunde stellt die Einhaltung
dieser Verpflichtung sicher, wenn er Daten und Informationen aus unserem
Online-Shop unternehmensintern weitergibt. Der Nutzer verpflichtet sich
mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Fall
der schuldhaften unberechtigten Weitergabe seiner persönlichen
Zugangsdaten sowie von Bildern, Preisen, Produktinformationen oder
Produktspezifikationen aus dem Dritte eine von uns nach billigem
Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an uns zu zahlen. Der Nachweis
eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
2.4 Wir
behalten uns vor, die Richtigkeit der Registrierungsinformationen zu
überprüfen, insbesondere durch das Post-Ident-Verfahren oder durch die
Anforderung von Kopien, z. B. von Ausweisen oder Gewerbescheinen.
2.5 Den Zugang der Bestellung werden wir unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung
dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
2.6 Unsere Angebote im Internet sind, wenn nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Sie sind eine unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. An einen erteilten Auftrag ist
der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als
angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir
innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
2.7 Die in
unserem Online-Shop oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen
enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und
Leistungsbeschreibungen (technische Änderungen vorbehalten) sind
branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.8 Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder
wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager
verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft
mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum
Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
Rohstoffmangel, unverschuldet verspätetes Material an Lieferung, Krieg,
Aufruhre usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch
dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten
sind. Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin
und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach
Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen.
In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen,
es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Befindet sich der Kunde in
Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu
setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und
Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware
anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist
beliefern. Die Versendung des Vertragsgegenstandes, erfolgt auf Gefahr
des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der
Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen
Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender
Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer
geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch
den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden
gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen
Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle
des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der
bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt
eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an uns ab.
Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht
auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen
Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein
Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit
berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen
Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden
auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit
bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer
an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem
Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen
dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen
Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr
als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von
Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft
uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des
Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende
Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des
Kunden ausgeschlossen. Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht
beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Im Verzugsfall
kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach
Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle
des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der
Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die
Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen zu erklären, ob er
wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der
Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden
gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu
stellen. Ist bei uns bis zum Ablauf der Nachfrist nicht die Erklärung
des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der
Frist ablehne, bleiben wir zur Leistung berechtigt.
7.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und
uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich
mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder
Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen
keine form- und fristgerechten Rügen dar. Für den Fall, dass aufgrund
einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine
Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist
von mindestens drei Wochen zu gewähren. Das Vorliegen eines solchen
festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels
begründet folgende Rechte des Kunden:
• Der Kunde hat im Falle der
Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen.
Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder
Neulieferung.
• Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder
eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen.
Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines
Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb
angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte
Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag
zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
7.2 Der Kunde kann
ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung
unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen
Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die
vergeblichen Aufwendungen.
7.3 Die Mängelgewährleistung bezieht
sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer,
elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen.
7.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens
des Kunden.
7.5 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher
Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht
genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen
hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware
autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst
geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte
Identitätskennzeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt
worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und
Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach
Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden,
trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
7.6 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache
ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahr¬lässige
Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder
unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende
Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte
Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine
Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache
über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die
vorstehenden Be¬stimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten,
die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
8.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer
in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den
Fällen, wenn wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für
unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf
Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
8.2
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: Schadenersatz kann
der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadenersatz statt der
Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 in Verbindung mit § 281 BGB)
sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB)
ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder
nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe
des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung bei
Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist
ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.
Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen
aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es
aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen
hiervon unberührt. Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende
oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer
schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen
Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der
Schriftform. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland
hat Hagen. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den
internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand: 10/2019
Geschäftsbedingungen Onlinehandel als .pdf-Datei: